[index]

Verfassung vom 4. Oktober 1958

PRÄAMBEL

Das französische Volk verkündet feierlich seine Verbundenheit mit den Menschenrechten und den Grundsätzen der nationalen Souveränität, wie sie in der Erklärung von 1789 niedergelegt wurden, welche durch die Präambel der Verfassung von 1946 bestätigt und ergänzt wurde, sowie mit den in der Umweltcharta von 2004 festgelegten Rechten und Pflichten.

Kraft dieser Grundsätze und des Selbstbestimmungsrechts der Völker bietet die Republik den überseeischen Gebieten, die den Willen zum Beitritt bekunden, neue, auf das gemeinsame Ideal von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit gegründete und im Hinblick auf ihre demokratische Entwicklung geschaffene Institutionen an.



Artikel 1

Frankreich ist eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik. Sie gewährleistet die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Herkunft, Rasse oder Religion. Sie achtet jeden Glauben. Sie ist dezentral organisiert.

Das Gesetz fördert den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu den Wahlmandaten und –ämtern sowie zu den Führungspositionen im beruflichen und sozialen Bereich.



Titel I - Die Souveränität

Artikel 2

Die Sprache der Republik ist Französisch.

Das Nationalemblem ist die blau-weiß-rote Trikolore.

Die Nationalhymne ist die Marseillaise.

Der Wahlspruch der Republik lautet: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.

Ihr Grundsatz lautet: Regierung des Volkes durch das Volk und für das Volk.

[index]